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    Polizeikontrolle: Wie verhalte ich mich?

    Polizeikontrolle: Wie verhalte ich mich?
    Zunächst einmal: Wir sind Freunde der Polizei. Wir brauchen sie in Deutschland und grundsätzlich können wir froh über unsere Exekutive sein. Aber wenn die Polizei einen anhält, um eine allgemeine Verkehrskontrolle durchzuführen, hat sie meist nur ein Ziel: Sie will etwas bei einem finden.

    Wenn du ohne Einfluss von psychoaktiven Substanzen Auto fährst, hast du dir moralisch nichts vorzuwerfen. Es kann aber sein, dass du noch THC oder HHC im Urin oder im Blut hast. Die erste und wichtigste Regel ist: Bleib ruhig.

    Lass dir nichts anmerken und bleibe locker. . Bleibe dabei immer höflich, aber drücke dich bestimmt aus.

    Zum Thema Drogenkonsum machst du keine Angaben. Du bist rechtlich nicht verpflichtet, diese Frage zu beantworten. Antworte einfach mit "nein". Du bist auch nicht verpflichtet, einen Drogenschnelltest durchzuführen. Lehne auch diesen ab. Das Gleiche gilt für die Zustimmung zu einer Blutuntersuchung. Wenn du einwilligst, ist eine Anordnung nach § 81 a StPO nicht mehr erforderlich.

    Selbst einen so genannten Torkeltest oder eine Augenkontrolle mittels Taschenlampe kannst du ablehnen, ohne etwas befürchten zu müssen. Auch hier will die Polizei nur einen Verdacht festhalten. Du musst das alles nicht begründen.

    Verhalte dich aber immer höflich gegenüber der Justiz. Wenn die Polizei bei dir nichts findet, wird sie dich mit psychologischen Tricks zu einer Urinprobe überreden. Bleib ruhig und warte ab. Wenn du keine Angriffsfläche bietest, brauchst du keine Angst zu haben. Nach ein bis zwei Stunden sollte die Prozedur vorbei sein.